
Schneehuhn und Schneehase leben lassen!
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Schneehasen und Schneehühner sollen nicht mehr bejagt werden, denn der Bestand nimmt ab und sie sind bereits jetzt auf der roten Liste der bedrohten Arten zu finden. Eine Bejagung bedrohter Tierarten ist nicht mehr zeitgemäss. Zudem ist der Rückgang nicht von vorübergehender Art und ihr Lebensraum schrumpft (Klimawandel, menschliche Infrastrukturen und Störungen). Darüber hinaus gibt es weder eine biologische oder wissenschaftliche Rechtfertigung noch einen ökologischen Nutzen für die Bejagung von Schneehasen und -hühnern. ​Deshalb lancierte eine breite Allianz von Urnerinnen und Urnern die Initiative: Schneehuhn und Schneehase leben lassen!
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Nun stimmt die Urner Bevölkerung am 18. Mai 2025 darüber ab.
Stimmen Sie JA und lassen wir Schneehuhn und Schneehase leben!

Co-Präsidium und Komitee.
Hinter der Initiative steht eine breite, überparteiliche Allianz. Das Initiativkomitee wird von Ludwig Loretz und Chiara Gisler im Co-Präsidium geführt. Beide haben sich gemeinsam im Landrat intensiv für das Schneehuhn und den Schneehasen eingesetzt. Unterstützt werden sie von zahlreichen Menschen, Parteien und Verbänden.
Unterstützende
Ludwig Loretz, Co-Präsident Initiativkomitee, Landrat FDP, Andermatt
Chiara Gisler, Co-Präsidentin Initiativkomitee, Landrätin SP, Altdorf
Kevin Anderegg, Schattdorf
Alf Arnold, Altdorf
Nino Arnold, SP, Altdorf
Patrick Arnold, Silenen
Erwin Barentsen, Präsident WWF Uri, Andermatt
Susanne Bätscher-Planzer, Bürglen
Adrian Baumann, Bürglen
Noel Baumann, Präsident JGLP, Altdorf
Hanspeter Berger, Präsident Tierschutzverein Uri, Andermatt
Franz Bricker-Grepper, Flüelen
Ernst Dittli, Erstfeld
Gerda Dittli, Erstfeld
Alena Fedier, Seelisberg
Patrick Fedier, Seelisberg
Joël Furrer, GLP, Schattdorf
Lorenz Gamma, Erstfeld
Bea Gerke, Co-Präsidentin Ökologischer Jagdverein Schweiz
Thomas Geyer, Zug
Stefanie Gisler, Co-Präsidentin JUSO, Altdorf
Christa Glauser, BirdLife Schweiz
Andreas Grepper, Silenen
Esther Handoura, Schattdorf
Bruno Imhof, Altdorf
Jonas Imhof, Altdorf
Mana Kieliger, Altdorf
Sandro Krättli, Co-Präsident Ökologischer Jagdverein Schweiz
Peter Langenegger, Andermatt
Cornelia Loretz, Andermatt
Valerie Loretz, Andermatt
Eveline Lüönd, Präsidentin GRÜNE, Schattdorf
Carlo Mondini, Seedorf
Flavia Mondini, St. Gallen
Gaby Mondini-Walker, Vorstand Pro Natura Uri, Seedorf
Lea Müller, Altdorf
Marco Planzer, Schattdorf
Patricia Renner, Küttigen
Christa Riedi, Vorstand WWF Uri, Schattdorf
Marco Roeleven, FDP, Altdorf
Veronika Rojek-Wöckner, Amsteg
Annalise Russi, Altdorf
Valentin Schmidt, Landrat GRÜNE Uri, Altdorf
Elias Tresch, Erstfeld
Pia Tresch-Walker, Erstfeld
Martin Wabel, Andermatt
Beatrice Walker, Steinen
Irma Walker, Andermatt
Raphael Walker, Alt-Landrat GRÜNE, Altdorf
Loa Wild, Landrätin GLP, Altdorf
Alexandro, Wöckner, Amsteg
Martina Wüthrich, Bürglen
Urs Wüthrich, NGU, Bürglen
Walter Wüthrich, Vorstand SAC Gotthard, Altdorf
Nadine Zimmermann, Altdorf
Gina Zopp, Andermatt
Leoni Zopp, Andermatt
Theophil Zurfluh, FDP, Sisikon
Angelica Züst, Geschäftsleitung SP Uri, Altdorf​
Unterstütze die Initiative.

Anliegen.
Warum eine Volksinitiative?
Der Regierungsrat hat 2023 die kantonale Jagdverordnung teilrevidiert – das heisst überarbeitet. Zuerst führte der Regierungsrat gewichtige und sachliche Argumente auf, weshalb die Bejagung nicht mehr zeitgemäss ist. Nach einem kuriosen Richtungswechsel sollen Schneehase und Schneehuhn dennoch weiterdezimiert werden. Der Landrat stimmte am 4. Oktober 2023 der Weiterführung der Dezimierung relativ knapp mit 30:23 zu. Aus unserer Sicht müssten Entscheide faktenbasiert sein und nicht von Ideologien geleitet. Wir sind es, welche dabei die Verantwortung zur Biodiversität tragen. Doch die Zeit drängt für die beiden Tierarten und es ist jetzt nötig einzugreifen, um diesen bedrohten Tieren eine ausreichende Überlebenschance zu geben. Wir können heute ein Zeichen setzen, welches den Kanton Uri in Sachen „Sorge tragen zur Natur“ positiv nach Aussen präsentiert. Deshalb lancieren wir die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!».
Was will die Initiative?
Schneehasen und Schneehühnern sollen nicht mehr bejagt werden dürfen. Die Initiative verlangt daher im Artikel 7 der Kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, KJSV) (vom 14. Dezember 19881; Stand am 1. Februar 2024) die Schneehasen und Schneehühner von der Liste der jagdbaren Tiere zu streichen. Folglich darf das Patent für die Niederwildjagd nicht mehr zur Jagd auf Schneehasen und Schneehühner berechtigen.
Eine Bejagung bedrohter Tierarten ist nicht mehr zeitgemäss. Höchste Zeit für eine verantwortungsbewusste und vorausschauende Änderung der Kantonalen Jagd und Schutzverordnung (KJSV). Jedes Individuum ist also wertvoll! Geben wir dem Alpenschneehuhn und dem Schneehasen eine weitere Hoffnung, indem wir auf die Bejagung verzichten.
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Jetzt JA Stimmen und den Schneehasen und Schneehühnern Hoffnung geben.

Argumente.
​Der Regierungsrat führte im Bericht zur Jagdverordnung gewichtige und sachliche Argumente auf, weshalb die Bejagung nicht mehr zeitgemäss ist. Das Schneehuhn und der Schneehase müssen geschont werden. Die Schweiz allgemein und der Kanton Uri als Alpenkanton ganz speziell tragen eine grosse internationale Verantwortung für diese beiden Arten. 40% der mitteleuropäischen Population des Alpenschneehuhns brütet in unserem Land. Fast überall in der Schweiz nimmt der Bestand beider Arten ab. Das Alpenschneehuhn gehört gemäss der Vogelwarte zu den besonderen Verlierern des Klimawandels und dessen Bestandesrückgang ist damit nicht von vorübergehender Art. Zudem schrumpft ihr Lebensraum und ist insbesondere im Kanton Uri aufgrund der neuen Infrastrukturen auch immer zerstückelter. Die zahlreicher werdenden Störungen durch die menschliche (Freizeit-)Nutzung im alpinen Raum setzen beiden Arten stark zu. Dazu kommt, dass der Konkurrenzdruck mit anderen Arten, die wegen des Klimawandels ihren Lebensraum in die Höhe ausdehnen, den Lebensraum der beiden Arten zusätzlich beeinträchtigen. Da zu all dem die Populationen ziemlich isoliert sind, fehlen auch noch Einwanderungsquellen und eine Erholung der Bestände ist nicht zu erwarten. Die beiden Arten verursachen keinerlei Schäden oder Verluste für menschliche Interessen, sondern sind selbst enorm unter Druck: Die Vogelwarte bilanzierte bereits im Jahr 2013, dass «entsprechend dem Vorsichtsprinzip der Jagddruck sofort reduziert werden sollte und bei einer weiteren Abnahme gänzlich auf die Bejagung verzichtet werden sollte». Gemäss dem Brutbestandindex ist der Schneehuhn-Bestand seither weiter gesunken, entsprechend muss aus objektiven Gründen spätestens jetzt auf die Bejagung verzichtet werden. Die Dringlichkeit ist hoch. Es gibt also weder eine biologische oder wissenschaftliche Rechtfertigung noch einen ökologischen Nutzen für die Bejagung von Schneehasen und Schneehühnern (im Gegensatz beispielsweise zurJagd zur Reduktion des Verbissdruckes beim Schalenwild). Aus traditionellen Gründen auf eine Bejagung zu pochen, um Trophäen zu jagen, die weder zeitgemäss noch ökologisch sinnvoll sind, ist rückwärtsgewandt und führt mittelfristig zu einem Boomerangeffekt. Das wird der Jagd als Ganzes mehr schaden als nützen. Da die Abschusszahlen rückläufig sind, ist der Einschnitt für die Jägerschaft unbedeutend.
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Es gibt also mehrere Gründe, die gegen Jagd auf Schneehühner und Schneehasen sprechen:
Zeit zu handeln
Die zu erwartenden Entwicklungen müssen berücksichtigt werden. Entscheide müssen faktenbasiert sein und nicht von Ideologien geleitet. Wir sind es, welche dabei die Verantwortung zur Biodiversität tragen. Es ist an der Zeit einzugreifen, um dem Schneehuhn eine ausreichende Überlebenschance zu geben. Wir können heute ein Zeichen setzen, welches den Kanton Uri in Sachen „Sorge tragen zur Natur“ positiv nach Aussen präsentiert. Der Kanton Tessin hat das bereits getan. In der Session vom Februar 2021 hat im Tessin der Gran Consiglio (Grosser Rat) die Jagd auf das Schneehuhn verboten. Der Entscheid fiel mit 54 Ja zu 8 Nein Stimmen eindeutig. Es verbleiben damit nur noch die Kantone Uri, Wallis und Graubünden, welche Jagd auf das Schneehuhn machen.
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Zwar gibt es gewichtige weitere Gründe für die Gefährdung des Alpenschneehuhns, dennoch ist die Jagd auf diese potenziell gefährdete Art aus mehrfacher Sicht nicht zu rechtfertigen. Weiterhin uneingeschränkt die Jagd auf das Schneehuhn zu machen, würde von mangelndem Verantwortungsbewusstsein der Jägerschaft, aber auch der Regulatorischen Instanzen, gegenüber Umwelt und Biodiversität zeugen. Zeit zu einer verantwortungsbewussten und vorausschauenden Änderung der Kantonalen Jagd und Schutzverordnung (KJSV).
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Am 18. Mai 2025 JA Stimmen und den beiden bedrohten Arten Hoffnung geben.


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